Gerade in mittleren und großen Unternehmen gehören Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und Geschäftspartner zum guten Ton. Die Auswahl des passenden Präsents ist dabei durchaus knifflig, denn das ideale Geschenk soll den Geschmack des Beschenkten treffen, weder zu mickrig noch zu protzig erscheinen, möglichst in Erinnerung bleiben und ganz nebenbei den gesetzlichen Rahmenbedingungen genügen.

Weihnachtsgeschenk – Claudia Hautumm / pixelio.de

Keks oder Kaviar?

Ein bewährter Ansatz sind Weihnachtsgeschenke, die durch den Magen gehen. Die Auswahl an Wein, Pralinen, Weihnachtsgebäck und anderen festtäglichen Genüssen ist so breit, dass sich für jeden Gaumen (und jeden Geldbeutel) etwas Schönes finden lässt. Verschenkt man einen Wein, sollte man diese Person allerdings recht gut kennen – denn gerade bei Weinsorten gehen die Geschmäcker weit auseinander.

Individualisierte Geschenke

Gerade auf dem Markt für Business-Weihnachtsartikel haben personalisierte Geschenke einen hohen Stellenwert. Und das in doppelter Hinsicht: Einerseits hat das verschenkende Unternehmen die Chance auf ein dezentes Branding im Firmenlook – andererseits lassen sich viele Geschenkideen mit dem Namen oder Foto des Beschenkten krönen. Hier eignen sich beispielsweise Schreibwaren, Trinkgefäße, Kleidungsstücke oder Deko-Artikel. Eine persönliche Grußkarte darf auf keinen Fall fehlen.

International denken und schenken

Eine christliche Symbolik erfreut auch zu Weihnachten nicht alle Menschen. Manche Mitarbeiter oder Geschäftspartner stammen aus anderen Kulturkreisen bzw. gehören anderen Religionen an. Dies sollte der Schenkende unbedingt respektieren und im Zweifel ein neutrales Design wählen. Im Übrigen sollte man auch andere Tabus beachten: Der Schweineschinken ist selbstverständlich nicht nur für islamische Gläubige höchst unangebracht, sondern auch für vegetarisch lebende Menschen…

Beschenken – aber nicht bestechen

Wer es beim Schenken allzu „gut“ meint, kann sogar mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Laut Paragraf 299 des Strafgesetzbuches kann bestraft werden, wer als Gegenleistung für ein solches „Geschenk“ einen Wettbewerbsvorteil gewährt oder anbietet. Um jeden Verdacht von vornherein auszuschließen, erlassen manche Unternehmen sogenannte Compliance-Richtlinien. Diese regeln, was für die Mitarbeiter erlaubt und statthaft ist. Bei den festgesetzten Wertgrenzen ist aber auch der Rang eines Mitarbeiters relevant. Ein leitender Angestellter darf in der Regel ein vergleichsweise großes Präsent annehmen.

Als zusätzliche Orientierungshilfe mögen auch die steuerlichen Regelungen gelten: Unternehmen dürfen Geschenke im Wert von nur 35 Euro (brutto) als Betriebskosten verrechnen. Allerdings sind gerade die steuerlichen Anforderungen in Deutschland sehr komplex und erfordern einem individuelle Rückfrage bei einem Steuerberater…

In Erinnerung bleiben

Eine Gratwanderung ist der verständliche Wunsch eines Unternehmens, das Weihnachtsgeschenk möge eine dauerhafte, positive Assoziation auslösen. Insofern ist es verständlich, dass manche Geschenke durch ein Firmenlogo verunziert werden. Dergleichen kann aber schnell peinlich wirken, vor allem bei höherwertigen Präsenten. Besser ist es, das Geschenk – möglichst dezent – dem Corporate Design des Unternehmens anzupassen. Dann klappt’s auch mit dem Kunden…

Kleine (Business-)Weihnachtsgeschenke erhalten die Freundschaft