Advent und Weihnachten sind die Hochzeiten für Spendensammler: In Fußgängerzonen, an Haustüren, per Brief, Fernsehen und Internet werben sie um milde Gaben. Für den Verbraucher gilt es dabei kühlen Kopf zu bewahren. Hier unsere Tipps für sicheres Spenden.
Rational auswählen
Emotionale Spontanentscheidungen sind in Gelddingen selten optimal. Auch im vorweihnachtlichen Trubel sollte es möglich sein, sich ausreichend über Hilfsorganisationen und Spendenprojekte zu informieren. Für eine erste Orientierung ist es durchaus nicht notwendig, die Geschäftsberichte der Organisationen minutiös zu studieren. Manchmal bringt schon eine einfache Internetrecherche gute Erkenntnisse. Zumindest kann man auf diese Weise ermitteln, ob eine Spendenorganisation in die öffentliche Kritik geraten ist.
Nicht nur zu Weihnachten: Achtung bei Haustürgeschäften
Manche weihnachtlichen Spendensammler klingeln gerne überraschend an der Haustür und werben für eine so genannte Fördermitgliedschaft. Dabei verpflichtet sich der Spender, kontinuierliche Zahlungen an die Organisation zu leisten. Für solche Haustürgeschäfte gilt leider kein Rückgaberecht: Eine einmal geleistete Unterschrift ist bindend. Eine Kündigung ist meist nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen möglich – unter Wahrung der vereinbarten Kündigungsfristen. Wer sich also überrumpeln lässt, muss eventuell einige ungewollte Raten begleichen.
Vorsicht bei dramatischen Aufrufen
Einige Spendenorganisationen unterlegen ihre Kampagnen mit Bildern, die in übertriebenem Maße Mitleid erregen sollen. Wer ein offensichtlich sterbendes Kind zu Weihnachten sieht, so das Kalkül, hat eine erhöhte Spendenbereitschaft. Abgesehen davon, dass derartige Kampagnen geschmacklos erscheinen können, sind sie ein Indiz (kein Beweis) für eine unseriös auftretende Organisation.
Im Zweifel nachfragen
Wenn zu einer Kampagne oder einem Projekt wichtige Fragen offen bleiben, sollte man diese klären. Am einfachsten ist es, bei der betreffenden Spendenorganisation anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Wenn der Ansprechpartner nichts zu verbergen hat, sollte er die meisten Dinge kompetent und inhaltlich befriedigend klären können. Eine fehlende Rücksprache-Möglichkeit ist ein ganz schlechtes Zeichen.
Spendensiegel
Einzelauskünfte über Spendenorganisationen kann man beim DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) anfordern. Das DZI vergibt außerdem ein anerkanntes Spendensiegel. Das Siegel bestätigt, dass die Organisation transparent arbeitet und weitere Standards einhält, zum Beispiel einen Verwaltungskostenanteil von maximal 30 Prozent aufweist.
Eine Garantie, dass die Spendengelder im Sinne des Spenders stets effizient und sinnvoll eingesetzt werden, bietet das Spendensiegel allerdings nicht. Hier ist auch der gesunde Menschenverstand des Verbrauchers gefragt – der nicht immer der schlechteste Ratgeber ist. Wenn das „Bauchgefühl“ einfach nicht stimmt, sollte man von einer Sach- oder Geldspende Abstand nehmen.
Weihnachts-Spenden von der Steuer absetzen
Abzugsfähig von der Einkommensteuer sind alle Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen. Darunter fällt also nicht nur die Wohlfahrtseinrichtung, die den Hunger in der Dritten Welt bekämpft, sondern auch die Freiwillige Feuerwehr, der Heimat- oder Sportverein. Die Palette umfasst fast alle nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Vereine und Stiftungen. Welche Zwecke konkret als „gemeinnützig“ zu verstehen sind, ist in § 52 der Abgabenordnung (AO) des deutschen Steuerrechts definiert. Sitzt der Spendenempfänger im Ausland, muss der Spender selbst den Nachweis erbringen, dass der Empfänger als gemeinnützig einzustufen ist.
Spenden dürfen generell in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Überschreitet jemand diese Grenze, kann er aber Spenden unbegrenzt in kommende Jahre „vortragen“ und dann von der Steuerschuld abziehen.
Die Spendenbescheinigungen
Bis zu einer Spendensumme von 300 Euro pro Einzelspende (2021 erhöht von zuvor 200 Euro) genügt den Finanzbehörden ein „vereinfachter Spendennachweis“: Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers mit bestimmten Pflichtangaben. Ein vorgedruckter Überweisungsträger beinhaltet in der Regel diese geforderten Pflichtangaben. Viele Empfänger stellen aber auch bei Spendensummen unter 300 Euro auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. Für eine Auskunft im konkreten Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.